Hier können Sie unsere Allgemeinen Vermietbedingungen einsehen oder sich diese als PDF-Datei(im Acrobat Reader Format) herunterladen [96 KB] . Mietbedingungen für alle Kugland Umzüge Uni Cars GmbH Fahrzeuge
Bestandteil des Mietvertrages der Kugland Umzüge Uni Cars GmbH Autovermietung.
Gültig ab 01.05.2010. Angegebene Beträge in € (in Klammern Nettopreise)
Fahrzeuge
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Nur nach diesen können Reservierungen angenommen werden. Für einzelne Ausstattungen ist leider keine Zusage möglich. Die Fahrzeuge der Firma Kugland Umzüge Uni-Cars GmbH sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Mitführen von Tieren ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug gegen verschmutzung geschützt ist.
Betankung
Das Fahrzeug ist in dem Zustand der Betankung, wie bei Übergabe zurückzugeben.Tankbelege sind vorzulegen. Im Zweifel erfolgt die Berechnung nach dem Durchschnittverbrauch zzgl. Servicegebühr.
KFZ- Versicherungsschutz
Jedes Uni Cars Fahrzeug ist haftpflichtversichert.
Mietpreise
Die Fahrzeugmiete wird nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenen Zeitraum und bei bestimmten Tarifen bzw. Fahrzeugtypen zusätzlich auch nach gefahrenen Kilometern berechnet. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die KFZ-Haftpflichtversicherung sind im Mietpreis enthalten. Kraftstoffkosten
gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice zu den in der Station ausgelegten Konditionen an. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen/Strafzetteln wird eine Aufwandspauschale bis zu 26,00 €
berechnet.
Mietüberschreitung
Bei Überschreitung der vereibarten Mietzeit bei PKW wird jeweils ein voller Tagespreis incl. km bzw. bei LKW incl. 100 km nachberechnet.
Hinweis Zur Nutzung einer vorhandenen Anhängerkupplung
Die Nutzung der Anhängerkupplung ist schriftlich vom Vermieter zu gehemigen. Nähere Angaben sind der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
Zusatzausstattung PKW
Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir Ihnen gerne Winterräder und Schneeketten zur Verfügung. Die Gebühren erhalten Sie auf Anfrage in unserer Station.
Zusatzfahrer
Zum Gebrauch des Mietwagens ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, erheben wir pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € und max. 40,00 €. Ausgenommen sind beauftragte Firmenfahrer und Familienangehörige des Mieters.
Zahlungsart
Neben der EC Card akzeptieren wir auch jede international anerkannte Kreditkarte. Bei Baranmietungen ( Nur bei Transportern und PKW der Gruppe A,B und H) benötigen wir eine Vorrauszahlung in Höhe der geschätzten Miet- und Mietnebenkosten eine Kraftstofffüllung mindestens jedoch 200,00 €.
Mindestalter
Das Mindestalter zum Führen eines Uni Cars Fahrzeuges beträgt 21 Jahre. Ab Gruppe D (s.Preisliste) 24 Jahre; ausgenommen sind Firmenfahrer.
Führerschein
Der Fahrer muß mind. 1 Jahr , für Gr C. seit 2 Jahren und ab Gruppe D seit 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse III sein oder eine ausreichende ausländische Fahrerlaubnis vorweisen. Ein internationaler Führerschein wird in Verbindung mit dem zugrundeliegendem nationalen Dokument akzeptiert.
Fahrzeugrückgabe
Fahrzeuge sind während der Stationsöffnungszeiten nur an Kugland Umzüge Uni Cars GmbH Mitarbeiter zurückzugeben. Bei Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten
erfragen Sie bitte die Vorgehensweise in der betreffenden Station. Für im Fahrzeug liegengebliebene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Gesetzliche Bestimmungen/ Tranporter und LKW
Bitte achten Sie auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers, die Einhaltung des Güterkraftverkehrs-Gesetzes und gegebenenfalls die Ladepapiere.
Wegfall der Haftungsreduzierung
Beachten Sie bitte die Ziff.IV,3 der Mietbedingungen. U.a. wird dort geregelt, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war. Bei Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Mieter gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen
in unbegrenzter Höhe.
Selbstbeteiligung im Schadenfall
Die Selbstbeteiligung im Schadenfall ist auf den Fahrzeugwert begrenzt. Soweit kein Fremdverschulden nachgewiesen werden kann, ist die durch Kostenvoranschlag zu belegende Summe vom Mieter zu bezahlen. Gegen eine Zusatzgebühr kann die Höhe der Selbstbeteiligung reduziert werden. (s.Tabelle)
Bei Fahrten ins Ausland gelten Sonderbedingungen.
Beachten Sie außerdem die Allgemeinen Vermietbedingungen welche in unserem Vermietbüros zur Kenntnisnahme ausliegen.
|